Nutzfläche / Wohnfläche

Im Kontext eines durchdachten Sanierungsplanes ist die Differenzierung zwischen Nutzfläche/Wohnfläche für die rechtliche und wirtschaftliche Bewertung einer Immobilie von elementarer Bedeutung. Während die Wohnfläche die tatsächlichen Aufenthaltsräume nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) definiert, umfasst die Nutzfläche üblicherweise alle Bereiche mit spezifischer Zweckbestimmung, inklusive Technik- oder Lagerräumen gemäß DIN 277. In einem Ausbauprozess in diesem Zusammenhang entscheiden unterschiedliche Parameter wie Wandstärken, Nischen und Dachschrägen darüber, wie viel Fläche letztlich anrechenbar sein kann. Schließlich bildet eine präzise Flächenermittlung die Basis für Mietverträge sowie Verkäufe und stellt sicher, dass das architektonische Potenzial des Objekts voll ausgeschöpft wird, ohne baurechtliche Grenzen zu überschreiten.