Nutzungsänderung

Eine Nutzungsänderung im baurechtlichen Sinne liegt dann vor, wenn der tatsächliche Verwendungszweck eines bestehenden Raumes oder Gebäudes so verändert wird, dass bereits andere oder schärfere bauordnungsrechtliche Anforderungen an ihn gestellt werden. Ein klassisches Praxisbeispiel im Innenausbau stellt dabei der Ausbau eines unbewohnten, lediglich als Lagerfläche genutzten Dachbodens zu einem vollwertigen Wohnraum, Studio oder Heimbüro dar. Durch die neue Nutzung können für den betroffenen Gebäudeteil aktuelle baurechtliche Anforderungen relevant werden, die zuvor nicht galten.

Der Eigentümer ist in diesem Fall gesetzlich dazu verpflichtet, vor Beginn der Baumaßnahmen einen offiziellen Bauantrag auf Nutzungsänderung bei der zuständigen Baubehörde einzureichen, die diesen dann in einem Genehmigungsverfahren anhand kritischer Faktoren wie Brandschutz, das Vorhandensein eines zweiten Fluchtweges, die Einhaltung der Mindestraumhöhen, die Statik der Deckenkonstruktion sowie die energetischen Vorgaben des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes prüft. Das Bauen ohne eine solche Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann im schlimmsten Fall zu einem behördlichen Nutzungsverbot oder teuren Rückbauverpflichtungen führen.

Daher sollten Sie im Vorfeld eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen, da mit dieser sichergestellt werden kann, dass alle gesetzlichen Auflagen exakt erfüllt werden und die lichte Raumhöhe baurechtlich einwandfrei eingehalten wird, um den neuen Wohnraum rechtssicher nutzen zu können.