KfW-Förderung 2026: Die wichtigsten Maßnahmen zur energetischen Sanierung

Da Energieeffizienz und Klimaschutz dieser Tage immer dringlicher werden, stellt die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden eine zentrale Herausforderung dar. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und die Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützen private Eigentümer und Unternehmen dabei, diesen Herausforderungen optimal gerecht zu werden. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stehen auch in den Jahren 2025 und 2026 attraktive Förderprogramme bereit, die sowohl Zuschüsse als auch zinsvergünstigte Kredite umfassen. Wer sich frühzeitig informiert und die Förderchancen entsprechend nutzt, kann die hohen Anfangsinvestitionen deutlich abfedern und langfristig von sinkenden Energiekosten sowie einem gesteigerten Immobilienwert profitieren.

Schwerpunkt 1: Die Heizungsförderung 2025 – Zuschüsse für klimafreundliche Wärme

Die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme ist einer der wichtigsten Bausteine der aktuellen Förderlandschaft. Eigentümer, die ihre alte, fossile Heizung ersetzen, erhalten im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) stattliche Zuschüsse, wobei die Abwicklung des Zuschusses in der Regel über die KfW (Zuschuss Nr. 458) erfolgt. Die Förderung deckt im Wesentlichen den Kauf und Einbau von Heizungen ab, die erneuerbare Energien nutzen, wie beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen oder solarthermische Anlagen. Die Grundförderung beträgt in diesem Kontext 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Durch attraktive Boni kann dieser Prozentsatz deutlich gesteigert werden: Ein Klima-Geschwindigkeits-Bonus von bis zu 20 Prozent sowie ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent für Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen können die Gesamtförderung auf bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten anwachsen lassen. Die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sind bei Anlagen zur Wärmeerzeugung jedoch auf 30.000 Euro begrenzt.

Schwerpunkt 2: Effizienz-Einzelmaßnahmen – Dämmung und Gebäudeschutz

Um die Wärme effizient im Haus zu halten, ist die Sanierung der Gebäudehülle unerlässlich, da hier die größten Wärmeverluste entstehen. Die BEG EM fördert daher auch die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen sowie den Austausch alter Fenster und Außentüren. Für diese Maßnahmen wird ein Zuschuss von 15 Prozent gewährt. Ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 Prozent kann indes dann hinzugefügt werden, wenn die Maßnahme zuvor in einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wurde. Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen auch die Verbesserung des sommerlichen Hitzeschutzes durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen. Auch Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, wie der hydraulische Abgleich, sind förderfähig und tragen maßgeblich zur Steigerung der Gesamteffizienz bei. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt ohne iSFP bei 30.000 Euro und wird mit iSFP auf 60.000 Euro pro Wohneinheit angehoben.

Die Attraktivität der Komplettsanierung zum Effizienzhaus (BEG WG)

Wer sich für eine umfassende Sanierung entscheidet und sein Gebäude auf den Standard eines Effizienzhauses (EH) bringt, profitiert von den umfassendsten Förderungen der KfW (Kredit Nr. 261). Der Effizienzhaus-Standard klassifiziert die Energieeffizienz eines Gebäudes im Vergleich zu einem Referenzgebäude, wobei niedrigere Zahlen (z. B. EH 55) eine höhere Energieeffizienz bedeuten. Für die Sanierung zum Effizienzhaus werden zinsvergünstigte Kredite von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit bereitgestellt. Das Hauptmerkmal dieser Förderung ist der Tilgungszuschuss, der einen Teil des aufgenommenen Kredits nicht zurückzahlen lässt und die Kosten der Sanierung so direkt reduziert. Der Tilgungszuschuss variiert je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe und kann zwischen 5 und 45 Prozent des Kreditbetrags betragen. Diese Komplettsanierung bietet die größte langfristige Sicherheit gegen steigende Energiekosten und maximiert den Wert der Immobilie. Bei diesen komplexen Projekten ist allerdings die Begleitung und Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten zwingend vorgeschrieben.

Geförderte Sanierungsmaßnahmen im Überblick

Die BEG-Förderung teilt sich in einzelne Maßnahmenbereiche auf, die entweder als Zuschuss oder als zinsvergünstigter Kredit gewährt werden. Einen Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten, die Hausbesitzern offenstehen, stellen wir Ihnen nachfolgend als Übersicht zur Verfügung:

  • Heizungsaustausch: Hohe Zuschüsse (bis zu 70 %) für den Einbau von Wärmepumpen, Biomasse- und Solarthermieanlagen. Die Grundförderung beträgt 30 %.
  • Gebäudehülle: Zuschüsse von 15 % (mit iSFP-Bonus 20 %) für Dämmung von Dach, Wand und Fassade sowie den Tausch von Fenstern und Türen.
  • Anlagentechnik (außer Heizung): Förderung von Lüftungsanlagen, digitalen Systemen zur Verbrauchsoptimierung (Smart Home) und zur Warmwasserbereitung.
  • Baubegleitung: Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten sind ebenfalls zu 50 % förderfähig.
  • Effizienzhaus-Sanierung: Zinsvergünstigte Kredite (KfW 261) von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit mit attraktiven Tilgungszuschüssen.
  • Ergänzungskredit: Ein Kredit zur Finanzierung der Restkosten (bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit), der nur in Kombination mit einer Zuschusszusage beantragt werden kann.

Das iSFP-Konzept: Strukturiert zur maximalen Förderung

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist weit mehr als nur eine technische Empfehlung; er dient als ein entscheidendes Werkzeug zur Maximierung der Förderhöhe, wird von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten erstellt und skizziert die optimalen, aufeinander abgestimmten Schritte zur Sanierung des Gebäudes über einen längeren Zeitraum. Die Erstellung des iSFP selbst wird staatlich gefördert, was diesen Schritt zu einer klugen Erstinvestition macht. Das wichtigste Argument für einen iSFP ist der iSFP-Bonus von 5 Prozent, der auf die Zuschüsse für alle im Plan enthaltenen Einzelmaßnahmen gewährt wird. Darüber hinaus kann der iSFP die Obergrenze der förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit verdoppeln. Diese Vorteile sind ein eindrucksvolle Zeugnis dafür, dass eine strukturierte Planung durch einen Experten vom Staat ausdrücklich belohnt wird, um eine qualitativ hochwertige und ganzheitliche Sanierung zu gewährleisten.

Die Bedeutung des richtigen Zeitpunkts für die Antragstellung

Ein zentraler und oft unterschätzter Aspekt in diesem Kontext ist die korrekte Abfolge von Planung und Antragstellung. Bei nahezu allen BEG-Förderungen gilt der Grundsatz: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme beantragt werden. Als „Beginn“ gilt dabei die Beauftragung von Lieferungen oder Leistungen. Eine wichtige Ausnahme stellt lediglich die Heizungsförderung dar, bei der ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung geschlossen werden darf, bevor der Förderantrag gestellt wird. Diese Ausnahme bietet Eigentümern und Handwerkern erheblich mehr Planungssicherheit. Da sich die Konditionen der Förderungen durchaus auch mal ändern können und Mittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige und professionell vorbereitete Antragstellung immer ratsam.

Ihre Chance auf eine effiziente und geförderte Zukunft

Die Förderlandschaft der KfW und des BAFA bietet auch in den Jahren 2025 und 2026 enorme finanzielle Anreize für Immobilienbesitzer. Die unterschiedlichen Programme ermöglichen es, die Investitionen in die Energieeffizienz deutlich zu senken. Ob durch hohe Zuschüsse für den Heizungstausch oder durch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung – die Möglichkeiten sind breit gefächert. Die Schlüssel zum Erfolg sind die frühzeitige Konsultation eines Energieeffizienz-Experten und eine strukturierte, korrekte Antragstellung. Nur so können der iSFP-Bonus genutzt, die maximal förderfähigen Kosten gesichert und alle formalen Hürden gemeistert werden. Nutzen Sie diese staatliche Unterstützung, um Ihr Zuhause energieeffizient, komfortabel und zukunftssicher zu gestalten.